Sichere dir bis zu510 € Bonuspro Familienmitglied
- 100 % anrechnungsfrei beim Jobcenter
- Wir wechseln deine Krankenkasse und erledigen den gesamten Papierkram
- Kein Gang zum Amt nötig
- 4,9 / 5170+ Bewertungen
- 100 %kostenlos, kein Abo
- Anrechnungsfreinach § 11a Abs. 3 SGB II
- 0 Formularekein Gang zum Amt
In 3 einfachen Schrittenzu deinem Bonus.
Kein Behörden-Marathon. Du machst nur den ersten Klick, den Rest übernehmen wir. So sieht das aus:
Beziehst du aktuell Bürgergeld?
Anspruch prüfen
Beantworte ein paar einfache Fragen. Du siehst sofort, ob dir etwas zusteht.
Dein persönlicher Berater
ruft dich an und klärt alles …
Wir machen den Rest
Ein Berater ruft dich persönlich an und übernimmt deinen kompletten Kassenwechsel, hin zur Kasse mit dem starken Bonusprogramm. Kein Papierkram für dich.
Dein Konto
+0 €
Gutschrift · Krankenkassen-Bonus
Geld aufs Konto
Dein Bonus landet auf deinem Konto, ohne dass das Amt die Hand aufhält.
Klingt zu schön, um wahr zu sein?Ist aber dein gutes Recht.
Krankenkassen zahlen Boni, das steht im Gesetz (§ 65a SGB V). Du wechselst einmal zur Kasse mit dem stärksten Programm, wir erledigen alles. Und das Amt darf dir davon keinen Cent anrechnen.
pro Familienmitglied und Jahr, eine vierköpfige Familie kann so über 2.000 € bekommen, ohne an der Kasse etwas zurücklegen zu müssen.
§ 11a Abs. 3 SGB II: „Leistungen, die zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden … sind nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen, als die Leistungen im Einzelfall demselben Zweck dienen …"
§ 65a SGB V: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung bestimmen, dass Versicherte … qualitätsgesicherte Leistungen der Krankenkasse zur primären Prävention in Anspruch nehmen, Anspruch auf einen Bonus haben."
Auszug, gekürzt. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext.
Das brauchst du, mehr nicht:
Das Amt darf dir den Bonus nicht anrechnen.
Der Bonus zählt als zweckbestimmte Einnahme (§ 11a Abs. 3 SGB II). Er wird nicht auf dein Bürgergeld angerechnet. Schwarz auf weiß im Gesetz.
Keine versteckten Kosten. Kein Haken.
Für dich ist alles kostenlos. Kein Abo, keine höheren Beiträge. Du zahlst keinen Cent drauf, um deinen Bonus zu bekommen.
Kein Gang zum Amt. Kein Papierkram.
Du musst keine Formulare wälzen und nicht zum Amt. Wir übernehmen den ganzen Aufwand. Du kümmerst dich um nichts.
Über 170 Bürgergeld-Empfänger haben sichihren Bonus schon geholt.
Kundenurteil
Sehr gut
Boni ausgezahlt
an unsere Nutzer
Erfolgreich begleitet
Bürgergeld-Empfänger
So laufen die Gespräche wirklich ab.
Michaelonline
Sabineonline
AndreasonlineEchte Rückmeldungen unserer Nutzer, Namen und Profilbilder zum Schutz der Privatsphäre geändert.
Schriftliche Anrechnungsfrei-Bestätigung
Bevor irgendetwas passiert, bekommst du schwarz auf weiß: Dein Bonus ist nach § 11a Abs. 3 SGB II anrechnungsfrei. Dieses Papier kannst du dem Jobcenter jederzeit vorlegen. Keine böse Überraschung, kein gelber Brief.
- Kommt vor der Auszahlung zu dir
- Zum Abheften oder Vorzeigen
- Gilt für deinen konkreten Fall
„… wird gemäß § 11a Abs. 3 SGB II nicht als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet …"
Bereit, dir bis zu 510 € pro Familienmitglied zu holen?
2 Minuten prüfen, ein Anruf von uns, den Rest erledigen wir. Ohne Papierkram, ohne Amt, ohne Risiko.
Kostenlos · unverbindlich · Rückruf in 24 h
Du bist skeptisch?Gut so.
Wer schon mal Ärger mit einem Amt hatte, fragt lieber zweimal nach. Hier sind die ehrlichen Antworten, ohne Kleingedrucktes.
Nein. Der Bonus ist eine zweckbestimmte Einnahme nach § 11a Abs. 3 SGB II und zählt deshalb nicht als Einkommen. Genau das bekommst du von uns vorab schriftlich bestätigt, schwarz auf weiß. Kein gelber Brief, keine Rückforderung.