Exklusiv für Bürgergeld-Empfänger170+ mal geholfen

Sichere dir bis zu510 € Bonuspro Familienmitglied

  • 100 % anrechnungsfrei beim Jobcenter
  • Wir wechseln deine Krankenkasse und erledigen den gesamten Papierkram
  • Kein Gang zum Amt nötig
  • 4,9 / 5170+ Bewertungen
  • 100 %kostenlos, kein Abo
  • Anrechnungsfreinach § 11a Abs. 3 SGB II
  • 0 Formularekein Gang zum Amt
So funktioniert's

In 3 einfachen Schrittenzu deinem Bonus.

Kein Behörden-Marathon. Du machst nur den ersten Klick, den Rest übernehmen wir. So sieht das aus:

Beziehst du aktuell Bürgergeld?

JaNein
1
2 Minuten

Anspruch prüfen

Beantworte ein paar einfache Fragen. Du siehst sofort, ob dir etwas zusteht.

Dein persönlicher Berater

ruft dich an und klärt alles …

Passende Krankenkasse gefunden
Wechsel vorbereitet
Bonus beantragt
2
0 Formulare

Wir machen den Rest

Ein Berater ruft dich persönlich an und übernimmt deinen kompletten Kassenwechsel, hin zur Kasse mit dem starken Bonusprogramm. Kein Papierkram für dich.

Dein Konto

+0 €

Gutschrift · Krankenkassen-Bonus

Auszahlung unterwegs …
3
anrechnungsfrei

Geld aufs Konto

Dein Bonus landet auf deinem Konto, ohne dass das Amt die Hand aufhält.

Dein gutes Recht

Klingt zu schön, um wahr zu sein?Ist aber dein gutes Recht.

Krankenkassen zahlen Boni, das steht im Gesetz (§ 65a SGB V). Du wechselst einmal zur Kasse mit dem stärksten Programm, wir erledigen alles. Und das Amt darf dir davon keinen Cent anrechnen.

bis zu510 €

pro Familienmitglied und Jahr, eine vierköpfige Familie kann so über 2.000 € bekommen, ohne an der Kasse etwas zurücklegen zu müssen.

Schwarz auf weiß im Gesetz
§ 11a Abs. 3 SGB II: „Leistungen, die zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden … sind nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen, als die Leistungen im Einzelfall demselben Zweck dienen …"
§ 65a SGB V: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung bestimmen, dass Versicherte … qualitätsgesicherte Leistungen der Krankenkasse zur primären Prävention in Anspruch nehmen, Anspruch auf einen Bonus haben."

Auszug, gekürzt. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext.

Das brauchst du, mehr nicht:

Du beziehst Bürgergeld
Du bist gesetzlich krankenversichert
Den Kassenwechsel erledigen wir für dich
Keine Rückforderung

Das Amt darf dir den Bonus nicht anrechnen.

Der Bonus zählt als zweckbestimmte Einnahme (§ 11a Abs. 3 SGB II). Er wird nicht auf dein Bürgergeld angerechnet. Schwarz auf weiß im Gesetz.

100 % kostenlos

Keine versteckten Kosten. Kein Haken.

Für dich ist alles kostenlos. Kein Abo, keine höheren Beiträge. Du zahlst keinen Cent drauf, um deinen Bonus zu bekommen.

Wir machen alles

Kein Gang zum Amt. Kein Papierkram.

Du musst keine Formulare wälzen und nicht zum Amt. Wir übernehmen den ganzen Aufwand. Du kümmerst dich um nichts.

Zahlen lügen nicht

Über 170 Bürgergeld-Empfänger haben sichihren Bonus schon geholt.

Kundenurteil

0,0/5

Sehr gut

Boni ausgezahlt

0

an unsere Nutzer

Erfolgreich begleitet

0+

Bürgergeld-Empfänger

Bonusprogramm nach § 65a SGB V100 % kostenlos92 % WeiterempfehlungRückruf innerhalb von 24 hDatenschutz nach DSGVO
Exklusiv für Bürgergeld-Empfänger

So laufen die Gespräche wirklich ab.

Michaelonline
Montag
ich sag ehrlich, beim stromanbieter hatte ich sowas schonmal. bonus bekommen und das jobcenter hat ALLES zurückgefordert. sowas mach ich nicht nochmal14:02
Verstehe ich zu 100 %. Das war ein Sofortbonus vom Anbieter, der zählt als Einkommen. Unser Weg läuft über das Bonusprogramm deiner Krankenkasse (§ 65a SGB V). Der ist zweckbestimmt und darf nicht angerechnet werden (§ 11a SGB II).14:19
und wenn das amt trotzdem meckert?14:26
Dafür bekommst du es vorher von uns schriftlich. Das Papier legst du einfach vor, damit ist das Thema durch.14:31
Heute
update: 470€ sind drauf. und vom jobcenter kam NIX 👍👍09:12
Sabineonline
Mittwoch
muss ich dafür irgendwo hin? ich kann grad schlecht laufen wegen meiner hüfte09:31
Nein, du musst nirgendwo hin. Alles läuft über Telefon und Post zu dir nach Hause.09:33
Donnerstag
hab nochmal nachgedacht… der ganze papierkram, formulare und so, da blick ich nie durch18:12
Machen wir für dich fertig. Du musst nur noch unterschreiben, den Rest regeln wir direkt mit der Kasse.18:20
12. August
die 940€ für mich und meinen mann sind angekommen!! das ging ja wirklich ohne stress. danke euch 🙏11:48
Andreasonline
Freitag
wo ist der haken? sowas gibts doch nicht umsonst17:48
Kein Haken: Der Bonus kommt direkt von der Krankenkasse, das Programm steht im Gesetz (§ 65a SGB V). Dich kostet das keinen Cent.17:52
und was habt IHR davon? irgendwer zahlt doch immer18:30
Fair gefragt: Unsere Vergütung kommt von der Krankenkasse, nicht von dir. Deshalb bleibt es für dich komplett kostenlos.18:41
hm ok. dann probier ich das mal18:44
Gestern
510€ sind da. war echt kein haken dabei. respekt16:20

Echte Rückmeldungen unserer Nutzer, Namen und Profilbilder zum Schutz der Privatsphäre geändert.

Schriftliche Anrechnungsfrei-Bestätigung

Bevor irgendetwas passiert, bekommst du schwarz auf weiß: Dein Bonus ist nach § 11a Abs. 3 SGB II anrechnungsfrei. Dieses Papier kannst du dem Jobcenter jederzeit vorlegen. Keine böse Überraschung, kein gelber Brief.

  • Kommt vor der Auszahlung zu dir
  • Zum Abheften oder Vorzeigen
  • Gilt für deinen konkreten Fall
Schriftliche Bestätigung

„… wird gemäß § 11a Abs. 3 SGB II nicht als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet …"

anrechnungsfrei
Kostenlos & unverbindlich

Bereit, dir bis zu 510 € pro Familienmitglied zu holen?

2 Minuten prüfen, ein Anruf von uns, den Rest erledigen wir. Ohne Papierkram, ohne Amt, ohne Risiko.

Kostenlos · unverbindlich · Rückruf in 24 h

Ehrliche Antworten

Du bist skeptisch?Gut so.

Wer schon mal Ärger mit einem Amt hatte, fragt lieber zweimal nach. Hier sind die ehrlichen Antworten, ohne Kleingedrucktes.

Nein. Der Bonus ist eine zweckbestimmte Einnahme nach § 11a Abs. 3 SGB II und zählt deshalb nicht als Einkommen. Genau das bekommst du von uns vorab schriftlich bestätigt, schwarz auf weiß. Kein gelber Brief, keine Rückforderung.